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Wie kann ich in Private Krankenversicherungen wechseln?
In Private Krankenversicherungen können alle Arbeitnehmer deren Jahresgehalt 45.900 € überschreitet, sowie alle Selbstständigen wechseln.
Ein Jahresgehalt von 45.900 € entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens - 3.825,00 € bei 12 Monatsgehältern - 3.530,77 € bei 13 Monatsgehältern - 3.400,00 € bei 13,5 Monatsgehältern - 3.278,58 € bei 14 Monatsgehältern
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie jederzeit wechseln. Kündigen Sie aber niemals bisherige Krankenversicherungen, bevor kein neuer Vertrag besteht! Sie verlieren sonst Ihren Versicherungsschutz. Wir erledigen die Formalitäten für Sie.
Arbeitnehmer deren Gehalt erstmals über die Beitragsbemessungsgrenze steigt, werden von gesetzlichen Krankenversicherungen darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Wechsels in Private Krankenversicherungen besteht.
Arbeitnehmer die wegen der Anhebung des Versicherungspflichtgrenze oder Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit wieder gesetzlich versicherungspflichtig werden, können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden.
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